Die AG Organisationsentwicklung hat 2021/2022 das bisherige Verfahren aktualisiert. Es wurde am 29.06.2022 erneut beschlossen.
Das Schlichtungsverfahren ist ein Instrument, um schwierige Konflikte hausintern zu bearbeiten. Dies gilt sowohl für Themen, die im sozialen Miteinander begründet sind, als auch für Fragen, die die FAS Pädagogik oder den Schulverein allgemein betreffen. Es steht sowohl Mitarbeiter:innen und Schüler:innen, als auch Eltern zur Verfügung. Wenn also ein Konflikt, eine Fragestellung mit dem Kommunikations- und Informationswegweiser der FAS nicht lösbar, nicht beantwortbar ist, wenn das vertrauensvolle, offene Gespräch nicht mehr ohne weiteres möglich ist, kann ein Schlichtungsverfahren begonnen werden. Das Schlichtungsverfahren dient der Bearbeitung, der Lösung und Nachbereitung von Konflikten. Die Verfahrensverantwortung trägt der FAS-Vertrauenskreis, der zu gleichen Teilen mit Mitarbeiter:innen und Eltern der Schule besetzt ist. Der Vertrauenskreis wird durch die Mitgliederversammlung gewählt (legitimiert), für eine Legislatur von 2 Jahren. Seine Aufgabe ist es, für Verständigung zu sorgen, Kommunikation zu ermöglichen und eine Lösung zu organisieren.
hier das Verfahren als PDF
Sollte eine Schutzverletzung besprochen werden müssen (die Kriterien finden sich in unserer „Ampel“) nutzen wir das Beschwerdeverfahren aus dem Schutzkonzept (hier zu finden). Es können aber jederzeit das eine oder andere Verfahren angefragt werden. Die jeweiligen Teams sortieren das ein.